Damit der Brandschutz nicht anbrennt
Die Umsetzung der kommunalen Brandschutzaufgaben erfolgt nach der kantonalen Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung (FFV), in materieller Hinsicht nach den Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und den Brandschutzbestimmungen der GVB (Brandschutzmerkblätter).
Die Zuständigkeit des Feueraufsehers beinhaltet folgende Bereiche:
- Wohngebäude ohne Hochhäuser
- Bauten für die Beherbergung und Pflege (exkl. Gastgewerbe)
- landwirtschaftliche Betriebs- und Wohngebäude
- Einstellräume für Motorfahrzeuge
- Verwaltungs- und Bürogebäude
- Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen
- kleine und mittlere Gewerbebauten
- Kleingebäude ohne erhöhtes Brandrisiko